Rennsport Teile

Motorradrennsport wird nicht nur mit speziell für den Wettbewerbseinsatz gebauten Motorrädern betrieben, sondern auch mit Maschinen, die (auch) für den Straßenverkehr konzipiert wurden. Daher gibt es im Fachhandel jede Menge Rennsport Teile für Motorräder zu kaufen. Solche Teile sind jedoch nicht nur für denjenigen interessant, der tatsächlich Rennen fährt. Wenn Rennsport Teile über eine ABE, also eine Zulassung für den Straßenverkehr verfügen, können sie für jeden ambitionierten Fahrer interessant sein. Das gilt besonders für Rennsport Teile, die der Sicherheit dienen, wie zum Beispiel die Sicherheitstanks, die im Rennsport vorgeschrieben sind.

Rennsport Teile im Straßenverkehr

Gerade auch für Superbikes wie die BMW S 1000RR und vergleichbare Maschinen anderer Hersteller sind Rennsport Teile in großer Auswahl erhältlich. Da mit derartigen Motorrädern auch tatsächlich Rennen gefahren werden, sind für sie Rennsport Teile erhältlich, die tatsächlich Rennsport Teile sind und nicht nur so heißen. Was den strengen Richtlinien des DMSB genügt und sich im Wettbewerbseinsatz bewährt, ist in vielen Fällen auch im Alltagseinsatz bzw. beim Fahren zum Spaß nützlich. Ganz besonders gilt das natürlich für Rennsport Teile, die der Sicherheit dienen.

Nicht nur leistungssteigernde Rennsport Teile sind ABE-pflichtig

Natürlich gibt es auch Rennsport Teile, die der Leistungssteigerung dienen. Besonders hier muss man darauf achten, dass am Motorrad verbaute Teile nicht die Betriebserlaubnis und damit auch den Versicherungsschutz erlöschen lassen, was regelmäßig der Fall ist, wenn die Rennsport Teile nicht über eine ABE verfügen und im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Seitdem die Bestimmungen über Kfz-Abnahmen liberalisiert worden sind und auch freiberufliche Kfz-Sachverständige Abnahmen durchführen dürfen, ist hier aber einiges besser geworden: Selbst der TÜV zeigt sich schon lange nicht mehr so hartleibig, wie er es früher bei Modifikationen an Fahrzeugen war.

Aber auch Rennsport Teile, die nicht direkt der Leistungssteigerung dienen, benötigen in vielen Fällen eine ABE und müssen im Fahrzeugbrief eingetragen werden. Das liegt daran, dass bei Kraftfahrzeugen, also auch bei Motorrädern, sehr viele Teile bauartgenehmigt sind, so dass die Betriebserlaubnis erlischt, wenn man sie ohne besondere Genehmigung verändert. Beispielsweise dürfen bei Kraftfahrzeugen die Außenkonturen nicht verändert werden, was beim Motorrad typischerweise der Fall ist, wenn man eine Rennverkleidung anbringt. Ein solcher „Joghurtbecher“ muss daher genauso wie eine modifizierte Fußrastenanlage über eine ABE verfügen und eingetragen werden.

Gefährliche „Rennsport Teile“

Als „Rennsport Teile“ werden manchmal auch Dinge bezeichnet, die man landläufig „Frisiersatz“ nennt: Leistungssteigernde (Austausch-)Teile für Mofa, Moped und heute besonders Roller. Wenn man mit solchen Teilen die Leistung eines Fahrzeuges mit vorgeschriebener bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit erhöht, verliert man nicht nur die Betriebserlaubnis, sondern macht sich auch noch des Fahrens ohne Fahrerlaubnis schuldig, wenn man zum Beispiel nur den Mofaführerschein besitzt und seinen Mofaroller so frisiert hat, dass er schneller als 25 km/h fährt.

Trotzdem werden solche Teile verkauft und nicht etwa nur von dubiosen Versandhändlern. Oft genug wird von den Verkäufern noch nicht einmal darauf hingewiesen, dass solche „Rennsport Teile“ Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen lassen, auch wenn in der Regel auf der Verpackung steht, dass der Einbau dieses bewirkt – was im übrigen ja auch so klar sein sollte, denn gesetzlich beschränkt Leistungen und Höchstgeschwindigkeiten dürfen eben nicht überschritten werden.

 

 

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